Diese Technische Spezifikation legt ein Protokoll für die Punkt-zu-Punkt-Übertragung von Alarmen und Störungen sowie die Überwachung der Kommunikation zwischen einer Übertragungseinrichtung und einer Empfangszentrale unter Anwendung des Internet-Protokolls (IP) fest.
Dieses Protokoll soll in jedem Netz angewendet werden, welches die Übertragung von IP-Daten unterstützt. Dazu gehören Ethernet, xDSL, GPRS, WiFi, UMTS und WIMAX.
Die Leistungsanforderungen der Einrichtungen im überwachten Objekt müssen die Anforderungen der jeweiligen Alarmanlagen-Norm erfüllen und sie müssen für die Übertragung aller Alarmarten anwendbar sein, einschließlich, jedoch nicht beschränkt, auf Brand, Einbruch, Zugangskontrolle und Personen-Hilferufe.
Die Einhaltung dieser Technischen Spezifikation ist freiwillig.
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.